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Sonntag, 14. Oktober 2012

Verurteilungen und Zensur wegen Gotteslästerung in Deutschland

Die russische Punkband Pussy Riot ist in der Endauswahl für den wichtigsten Menschenrechtspreis der Europäischen Union. Der mit 50.000 Euro dotierte Sacharow-Preis wird seit 1988 jährlich vom Europäischen Parlament verliehen. Er ist nach dem sowjetischen Dissidenten und Friedensnobelpreisträger Andrej Sacharow benannt und würdigt Personen aus aller Welt, die sich mit Mut für Menschenrechte und Demokratie einsetzen. Frühere Preisträger waren etwa der ehemalige südafrikanische Präsident Nelson Mandela sowie Ex-UN-Generalsekretär Kofi Annan.

Nun darf man die russische Punkband wahrscheinlich bald in einem Atemzug mit Nelson Mandela nennen. Eine bizarre Vorstellung.

Anklagepunkte gegen Pussy Riot waren unter anderem Gotteslästerung, Verletzung religiöser Gefühle, Beleidigung eines der ranghöchsten Kirchenfürsten in Russland, Hausfriedensbruch sowie Rowdytum an öffentlichen Plätzen.
Ich würde den Punkgirls anhand dessen zwar keinen Preis verleihen, doch eine Haftstrafe wegen dieser Taten ist schon ziemlich hart. Das würde es in der EU und vor allem in Deutschland, diesem Hort der Meinungsfreiheit und Demokratie, nicht geben. Oder?

Die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen ist ein Straftatbestand, der im § 166 StGB der Bundesrepublik Deutschland geregelt ist. Wegen seiner Geschichte wird er häufig als Gotteslästerungsparagraph oder Blasphemieparagraph bezeichnet.

„(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“


Meist wird argumentiert, dass dieser Paragraph in Deutschland sowieso keine Anwendung findet. Doch dies entspricht nicht ganz der Wahrheit.

Manfred van H. ist ein deutscher Rentner aus Senden in Nordrhein-Westfalen. Kurz nach den Bombenanschlägen vom Juli 2005 in London stellte van H. Toilettenpapier her, auf dessen Seiten der Text „Koran, der Heilige Qur'an“ geschrieben stand. Diese Blätter schickte er an Moscheen, Fernsehsender und Printmedien, bot sie zum Verkauf an und kündigte an, dass die Erlöse für ein „Mahnmal für alle Opfer des islamischen Terrors“ verwendet würden.

Diese Aktion rief beträchtlichen Aufruhr in islamischen Kreisen hervor, daher kam es zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Der Prozess im Februar 2006 errang internationale Aufmerksamkeit in den Medien im Kontext des damals aktuellen Streits über die Mohammed-Karikaturen. 
Manfred van H. wurde nach § 166 des deutschen Strafgesetzbuchs zu einem Jahr Haft und 300 Stunden sozialer Arbeit verurteilt

In einem ähnlichen Fall wie Pussy Riot war der Berliner Christian Arnhold 2006 zu neun Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er zwei Jahre zuvor den zentralen Festgottesdienst zum Tag der deutschen Einheit durch laute Schreie gestört und mit Flugblättern um sich geworfen hatte. Eine Nominierung für den Sacharow-Preis blieb allerdings aus.

Doch Manfred van H. und Arnhold sind nicht die einzigen, denen Strafen und Zensur wegen des §166 wiederfuhren:
  • 1984 wurde eine Frau aus Göttingen in zwei Instanzen verurteilt, und zwar für auf einem Flugblatt gemachte Aussage, die christlichen Kirchen gehören zu den „größten Verbrecherbanden“ der Welt sowie für zwei Aufkleber (einer „Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis“ und einer „Masochismus ist heilbar“ in Verbindung mit einem durchgestrichenen Kruzifix)
  • Mit Hilfe des § 166 wurden 1994 die Darstellung gekreuzigter Schweine und die Aufführung des Musicals Das Maria-Syndrom von Michael Schmidt-Salomon verboten, in dem eine (neuzeitliche) „Marie“ durch eine verunreinigte Klobrille befruchtet wird und daraufhin ein Fall von „Jungfrauengeburt“ eintritt. Die Uraufführung des Stücks sollte am 28. Mai 1994 in Trier stattfinden. Einen Tag zuvor wurde auf Antrag des Bistums Trier die Aufführung vom dortigen Ordnungsamt verboten. Auch eine Aufführung vor einem „garantiert religionsgefühllosen Publikum“ wurde nicht zugelassen. Das anschließende Gerichtsverfahren ging über mehrere Instanzen.
  • 1993 zeigte die Kölner Stunksitzung ein Kruzifix mit der Inschrift „Tünnes“ anstatt „INRI“. Das Schild wurde nach einer Strafanzeige wegen Gotteslästerung polizeilich beschlagnahmt. Der Regisseur der Stunksitzung erhob gegen den anschließenden Strafbefehl über 6000 DM Einspruch.
  • 2006 war ein Sketch der Stunksitzung, bei dem es um Papst Benedikt XVI. und den Kölner Kardinal Meisner ging, Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen. Der WDR sendete diesen Sketch nicht, als er die Sitzung im TV zeigte. 
Wie es ist, wenn man sich mit unseren Kirchenhäuptlingen anlegt, bekam auch das Satire-Magazin Titanic zu spüren.


Titanic hatte unter dem Titel Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden! Indiskretionen im Vatikan aufgegriffen und dazu zwei bearbeitete Fotos des Papstes gedruckt. Für das Titelbild und die letzte Seite der Juli-Ausgabe 2012 erging die Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung durch die rechtliche Vertretung von Papst Benedikt XVI. Das Landgericht Hamburg erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen Titanic, die weitere Verbreitung der Bilder zu unterlassen.

Auch im EU-Raum außerhalb Deutschlands sind Anzeigen, Strafandrohungen und Verurteilungen wegen Blasphemie keine seltenheit. Hier nur zwei Beispiele aus den letzten Monaten:

Ulrich Seidls in Venedig uraufgeführter Film „Paradies: Glaube“ sorgt in ultrakonservativen Kreisen in Italien für Empörung. Eine Anti-Abtreibungs-Organisation zeigte Seidl an, wegen einer Szene, in der die Protagonistin vor einem Kruzifix masturbiert.
Den Strafbestand gibt es im Film gleich doppelt, sagt der Anwalt Pietro Guerini: „Katholiken und Christen und ihr zentrales Symbol, das Kruzifix, werden beleidigt.“
Guerini will zur Entschädigung aller Gläubigen eine rechtskräftige Verurteilung erreichen. Sollte ein Richter dem Anwalt Recht geben, droht den Angezeigten eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro.

Die Sängerin Dorata Rabczewska, genannt Doda, musste wegen eines Verstoßes gegen den § 196 des polnischen Strafrechts eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Zloty (ca. 1200 Euro) zahlen.
Ihr einziges Verbrechen: Doda hatte in einem Interview mit einem Zeitungsredakteur, der nach ihrem Verhältnis zum christlichen Glauben fragte, erklärt, sie glaube “eher an die Dinosaurier als an die Bibel, weil es schwer ist, an etwas zu glauben, in dem Wein-Saufgelage und das Rauchen irgendwelcher Kräuter beschrieben wird”. Sie wurde daraufhin von einem “Allgemeinpolnischen Komitee gegen das Sektenwesen” und einem Senator der nationalkonservativen PiS verklagt.

Wer nun glaubt, aufgrund der ungeheuerlichen Empörung über die Strafmaßnahmen gegen Pussy Riot würden auch die diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen in der EU oder Deutschland entschärft werden, der wird in einem  Artikel in der Tageszeitung "Die Welt" eines Besseren belehrt.

Forderung nach härterer Bestrafung von Blasphemie

In einigen Ländern wird Blasphemie mit dem Tode bestraft. Das ist in Deutschland nicht so. Nun wird überlegt, ob das deutsche Recht verschärft werden solle, um Ausschreitungen zu verhindern.
Quellen:
Wikipedia (Aritkel1, Artikel2)
PlusPedia
Frankfurter Rundschau
AREF
ORF
Infoseite Polen

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